K eines BG, mit dem das BG betreffend vorläufige Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 (COVID-19-MaßnahmenG) geändert wird, unter BGBl I 2020/138.
Abstract aus RdM bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.
K eines BG, mit dem das BG betreffend vorläufige Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 (COVID-19-MaßnahmenG) geändert wird, unter BGBl I 2020/138.
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