Künstliche Intelligenz hat das Potential, durch die Einschätzung des Suizidrisikos einer Person die Trefferquote ärztlicher Suizidprognosen zu erhöhen. Dies eröffnet zahlreiche neue Handlungsoptionen im Rahmen der Unterbringung. Aus dem Verfassungsrecht ergeben sich dafür jedoch Anforderungen und Grenzen, die es beim Rückgriff auf derartige Technologien zu beachten gilt.
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