K einer V, mit der die V über Maßnahmen zum Schutz von Personen vor Schäden durch Anwendung ionisierender Strahlung im Bereich der Medizin (Medizinische StrahlenschutzV - MedStrSchV) geändert wird, unter BGBl II 2020/353.
Abstract aus RdM bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.