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Der medizinische Einsatz des Genome Editing im Lichte der Rsp des EuGH Zugleich Besprechung von EuGH 25. 7. 2018, C-528/16

BeitragAufsatzDanielle NoeRdM 2019/80RdM 2019, 124 - 130 Heft 4 v. 9.8.2019

Mit Urteil vom 25. 7. 2018 entschied der EuGH über die gentechnikrechtliche Einordnung "neuer" Mutageneseverfahren. Nutzpflanzen, in deren Erbgut unter Verwendung von Techniken wie CRISPR/Cas9 gezielt Mutationen hervorgerufen werden, unterliegen demnach als genetisch veränderte Organismen (GVO) den Regelungen der RL 2001/18/EG (FN ) (Freisetzungs-RL). Inwieweit die Entscheidung des EuGH rechtliche Bedeutung für den (human)medizinischen Einsatz des Genome Editing hat, untersucht dieser Beitrag.

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