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Sanktion bei unzureichender Aufklärung über eine Organspende unter Lebenden Aktuelle BGH-Entscheidungen zum deutschen Arzthaftungsrecht

Ausländische RechtsprechungJudikaturN. N.RdM 2019/116RdM 2019, 199 - 200 Heft 5 v. 7.10.2019

Schlagwörter:

Der Verstoß gegen Form- und Verfahrensvorschriften bei einer Organspende führt nicht zur Unwirksamkeit der Einwilligung des Lebendorganspenders, aber immerhin zu einer Beweisskepsis gegenüber der Behauptung einer ordnungsgemäßen Aufklärung; Unbeachtlichkeit des Einwands rechtmäßigen Alternativverhaltens.

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