Mit dem Budget-Begleitgesetz 2000 wurden die Pauschalgebühren im Insolvenzverfahren mit Wirkung ab 1. 6. 2000 auf 15 % der Verwalterentlohnung angehoben.
Das Budget-Begleitgesetz 2000 (BGBl I 2000/26) bringt neben den aus den Medien bekannten Erhöhungen der Tabaksteuer, der motorbezogenen Versicherungssteuer und der Kfz-Steuer unter anderem auch eine neuerliche Erhöhung der gerichtlichen Pauschalgebühr im Insolvenzverfahren (s bereits ZIK 2000/43). Diese wird gem TP 6 GGG idF Art 7 Z 9 leg cit auf 15 % der “Belohnung", dh nach inzwischen einhelliger Auffassung der Nettoentlohnung 1) des Masse- bzw Ausgleichsverwalters, mindestens jedoch 4.140 S angehoben. De facto wird jedoch wegen der seit dem IVEG geltenden Mindestentlohnung von netto 28.000 S eine “Mindestgebühr" von 4.200 S anfallen, womit für Kleinstverfahren die Ersparnis durch den Entfall der Veröffentlichungskosten “ausgeglichen" wird.