vorheriges Dokument
nächstes Dokument

RAO § 21c

BetriebswichtigesARD 4814/34/97 Heft 4814 v. 11.2.1997

( RAO § 21c ) Eine Rechtsanwaltskanzlei, die in Form einer Gesellschaft betrieben wird und einen Kanzleisitz haben muss (§ 21c Z 7 RAO) ist nicht berechtigt, ihre Tätigkeit in einer Weise auszuüben, dass keiner der persönlich haftenden Gesellschafter (also kein Rechtsanwalt) seinen Kanzleisitz am Sitz der Kanzlei der Gesellschaft hat. VfGH B-2817/95 v. 20.06.1996.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte