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Rahmenvereinbarungen im Vergabeverfahren

RechtsprechungÖffentliches Wirtschaftsrechtwbl 2016/99wbl 2016, 298 Heft 5 v. 1.5.2016

§ 25 Abs 7 BVergG 2006, § 152 BVergG 2006

Ist eine Rahmenvereinbarung nach § 25 Abs 7 BVergG 2006 mangels rechtzeitiger Anfechtung bestandfest geworden, ist sie dem weiteren Vergabeverfahren zugrunde zu legen und können auf ihrer Grundlage gem § 152 BVergG 2006 öffentliche Aufträge vergeben werden.

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