RL 1999/70/EG des Rates v. 28. 6. 1999; ABl L 175 v. 10. 7. 1999, S. 43
Mit dieser Richtlinie soll die zwischen den allgemeinen branchenübergreifenden Organisationen (EGB, UNICE und CEEP) geschlossene, im Folgenden wiedergegebene Rahmenvereinbarung v. 18. 3. 1999 über befristete Arbeitsverträge durchgeführt werden.