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Entschärfung bei Lohnsteuerabzug ohne Lohnsteuerbetriebsstätte

Neue Gesetze und ErlässeSteuerrechtAlexandra PlatzerPV-Info 2020, 16 - 19 Heft 1 v. 10.1.2020

Durch das Abgabenänderungsgesetz 2020 (AbgÄG 2020, BGBl I 2019/91, ausgegeben am 22. 10. 2019) wurden auch Arbeitgeber ohne lohnsteuerrechtliche Betriebsstätte in Österreich dazu verpflichtet, ab 1. 1. 2020 einen Lohnsteuerabzug in Österreich durchzuführen, wenn sie Arbeitnehmer beschäftigen, die in Österreich der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegen. Gegen diese Bestimmung wurden völkerrechtliche Bedenken geäußert. Sie hätte nach dem derzeitigen Wortlaut des Gesetzes dazu geführt, dass Arbeitgeber, die nur eine zufällige, mittelbare Anknüpfung an Österreich aufgrund des Wohnsitzes eines Arbeitnehmers haben, in Österreich Melde-, Dokumentations- und Auskunftspflichten unterliegen. Das BMF räumt die überschießende Regelung ein und stellt eine baldige legistische Anpassung in Aussicht (Info des BMF vom 26. 11. 2019, BMF-010222/0074-IV/7/2019).

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