Zusammenfassung: Das OLG Wien hatte sich im April 2009 mit den im Kollektivvertrag für Arbeiter im Gastgewerbe enthaltenen Verfallsbestimmungen betreffend Lohnansprüche zu befassen. Fragen stellten sich im Hinblick auf den Beginn des Fristenlaufs für den Fall, dass mehrere Dienstverhältnisse aufeinander folgen. Im Anlassfall wurde mehrmals ein neuerliches Dienstverhältnis eingegangen, dabei aber keine Wiedereinstellungsvereinbarung getroffen. Köck betrachtet nach Darstellung der Entscheidung die Nutzung kollektivvertraglicher Möglichkeiten für Verfallsfristen.

