Der VwGH hat sich in seinem Beschluss vom 18. 11. 2025, Ra 2023/13/0027, erstmals damit auseinandergesetzt, ob eine steuerneutrale Substanzauszahlung gem § 27 Abs 5 Z 8 EStG auch bei ausländischen Stiftungen möglich ist. Zwar sind aufgrund der Zurückweisung der Revision zahlreiche inhaltliche Fragestellungen offengeblieben. Dennoch bestätigen der VwGH-Beschluss und das vorangegangene Erkenntnis des BFG vom 31. 1. 2023, RV/7101789/2022, dass eine steuerneutrale Substanzauszahlung gem § 27 Abs 5 Z 8 EStG auch bei ausländischen Stiftungen - konkret bei intransparenten liechtensteinischen Stiftungen - möglich ist. Dafür muss allerdings ein Evidenzkonto für Stiftungseingangswerte geführt und der maßgebliche Wert ermittelt werden.

