Mit dem FM-GwG-Anpassungsgesetz (FN 1) wurden in § 5 Abs 1 Z 3c WiEReG neue Meldeverpflichtungen normiert. Dadurch soll die Transparenz bei der Errichtung von Substiftungen sowie bei Privatstiftungen, bei denen einzelne Funktionen von Rechtsträgern wahrgenommen werden, verbessert werden.
Abstract aus PSR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

