Das BFG hatte vor einigen Monaten eine steuerrechtliche Fragestellung zu beantworten, die in den nächsten Jahren eine zunehmende Bedeutung haben wird: Wenn nachfolgende Generationen die Trennung des Stiftungsvermögens anstreben, stellt sich nicht nur die Frage der "fairen" Trennung der Begünstigten und der Aufteilung des Gesamtvermögens auf unterschiedliche Stiftungen, sondern auch die Frage, welche "Ausgleichszahlungen" hierfür geleistet werden müssen. In einer akribisch ausgearbeiteten Entscheidung hat das BFG festgehalten, dass im vorliegenden Fall Zahlungen zwischen Begünstigten Schenkungen dargestellt haben (als Ausfluss der vereinbarten Vermögensaufteilung, um Ungleichbehandlungen zu vermeiden) und nicht steuerpflichtige Zahlungen für den Verzicht auf bestimmte Rechte iSd § 29 Z 3 EStG.