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VwGH verschärft Voraussetzungen für Übertragung stiller Reserven aus Beteiligungsveräußerungen

BeitragAufsatzAndreas KampitschPSR 2023/6PSR 2023, 14 - 19 Heft 1 v. 6.4.2023

Das letzte für Privatstiftungen einzigartige Steuerprivileg, die Übertragung stiller Reserven aus Beteiligungsveräußerungen, erfährt durch die jüngste VwGH-Rsp rigorose Einschränkungen. So ist die Übertragung auf bereits bestehende, 100 %-Tochtergesellschaften nicht mehr zulässig, weil der VwGH die Voraussetzungen deutlich enger zieht als die Finanzverwaltung in den StiftR 2009.

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