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Abberufung von Stiftungsorganen wegen eines manifestierten Anscheins einer Interessenkollision

RechtsprechungJudikaturJohannes GasserPSR 2023/38PSR 2023, 143 - 147 Heft 3 v. 8.11.2023

Art 552 § 29 iVm § 35 PGR

Die Abberufung eines Stiftungsrates durch das Aufsichtsgericht kann auch ohne konkrete Pflichtverletzung nur aufgrund des Anscheins einer Interessenkollision erfolgen.

Wenn zB ein Familienbegünstigter im Stiftungsrat bei der Abstimmung über die Einbringung einer Stufenklage der Stiftung auf Rechnungslegung gegen einen anderen (nicht im Stiftungsrat vertretenen) Familienbegünstigten nicht in Ausstand tritt, ist dadurch der Anschein einer Interessenkollision manifestiert.

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