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Geldforderungen gegenüber einem Trust können auch gegen einzelne Mittreuhänder eingeklagt werden

RechtsprechungJudikaturJohannes GasserPSR 2023/37PSR 2023, 140 - 142 Heft 3 v. 8.11.2023

Art 911 Abs 4 PGR; § 891 ABGB

Die solidarische Verpflichtung von Mittreuhändern (Co-Trustees) eines liechtensteinischen Trusts iZm der Zahlung eines Werklohns (Honorars) ist keine Gesamthandverpflichtung, sondern eine Verpflichtung zur ungeteilten Hand, die vom Honorargläubiger gegen jeden der Treuhänder gesondert eingefordert werden kann.

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