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Gesellschaftsrechtliche Gesamtrechtsnachfolge und höchstpersönliche Rechte Zur Übertragbarkeit der Judikaturwende auf Stifterrechte

BeitragAufsatzHelene Hayden, Elisabeth DrachPSR 2022/3PSR 2022, 9 - 16 Heft 1 v. 24.5.2022

Der OGH hat in drei zum "höchstpersönlichen" Wieder- (FN ) bzw Vorkaufsrecht (FN ) ergangenen Entscheidungen 2019 bzw 2020 festgehalten, dass ein der übertragenden Gesellschaft eingeräumtes Gestaltungsrecht (FN ) durch die Verschmelzung nicht (mehr) unter-, sondern im Wege der gesellschaftsrechtlichen Gesamtrechtsnachfolge übergehen soll. Der Beitrag (FN ) zeigt auf, dass dies im Ergebnis trotz abweichender Begründung ebenso für dem Stifter eingeräumte Änderungsrechte zu gelten hat.

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