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Zur Antragslegitimation im Verfahren zur Bestellung eines Beistands gem Art 141 flPGR

RechtsprechungJudikaturN. N.PSR 2022/19PSR 2022, 99 - 102 Heft 2 v. 20.10.2022

Die Antragslegitimation für die Beistandsbestellung nach Art 141 flPGR richtet sich nach Art 2 flAussStrG.

Für die Eigenschaft als Antragsteller nach Art 2 Abs 1 flAussStrG ist daher grundsätzlich relevant, dass ein Recht in eigenem Namen geltend gemacht wird oder unmittelbar gegen einen anderen Rechtsträger gerichtet ist.

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