Die Frage nach Inhalt und Reichweite der Informationsrechte von Stiftungsbegünstigten ist ein zentrales Thema im Privatstiftungsrecht. Mit einer neuen Entscheidung modifiziert der FL OGH seine bisherige Rsp zu möglichen Verweigerungsgründen und macht es Stiftungsräten zukünftig (noch) schwerer, die Auskunftserteilung an Begünstigte zu verweigern. Die zu 07 HG.2019.58 ergangene Entscheidung des Höchstgerichts hat Potenzial, weitreichenden Einfluss auf die Rechtspraxis zu entfalten.