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Zur Berücksichtigung eines Fruchtgenussrechts im Pflichtteilsrecht

RechtsprechungJudikaturN. N.PSR 2021/36PSR 2021, 145 - 150 Heft 3 v. 2.12.2021

Das vom Erblasser für sich selbst vorbehaltene Fruchtgenussrecht hindert nicht die Erbringung des Vermögensopfers.

Maßgeblicher Zeitpunkt für den Eigentumserwerb und damit der "wirklich gemachten" Schenkung iSd § 788 ABGB ist jener des Einlangens des Grundbuchsgesuchs.

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