vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zur Willensbildung von Organen innerhalb der liechtensteinischen Stiftung

BeitragAufsatzFrancesco A. SchurrPSR 2019/28PSR 2019, 139 - 146 Heft 3 v. 6.12.2019

Beschlüsse des Stiftungsrats sind nur wirksam, wenn die Traktanden vorzeitig bekannt gegeben worden sind. Stiftungsräte, die einem Interessenkonflikt unterliegen, müssen diesen offenlegen und sind daher meist von der Mitwirkung an der Beschlussfassung ausgeschlossen. Die Allgemeinen Vorschriften des PGR bieten ein solides Fundament für die Beurteilung von Detailfragen rund um die Beschlussfassung innerhalb der liechtensteinischen Stiftung. Dennoch gibt es Reformbedarf.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!