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Einsetzung einer Stiftung als Nacherbin oder Nachberechtigte

RechtsprechungJudikaturN. N.PSR 2019/21PSR 2019, 107 Heft 2 v. 8.8.2019

1. Der Erblasser kann eine bereits bestehende Privatstiftung als Erben oder Legatar einsetzen.

2. Eine Privatstiftung kann sowohl von der Anordnung einer fideikommissarischen Substitution als auch einer konstruktiven Nacherbfolge betroffen sein.

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