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Keine Mietzinsanhebung nach § 12a Abs 3 MRG, wenn an den übertragenen Aktien nach wie vor das mit wesentlichen Herrschafts- und Vermögensrechten ausgestattete Fruchtgenussrecht eines Dritten besteht

RechtsprechungJudikaturN. N.PSR 2018/41PSR 2018, 179 Heft 4 v. 11.2.2019

Ein Kippen der Mehrheitsverhältnisse indiziert zwar einen Machtwechsel, dieser liegt jedoch nicht vor, wenn sich nur die rechtlichen, nicht aber die wirtschaftlichen Verhältnisse verändert haben.

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