Ein Kippen der Mehrheitsverhältnisse indiziert zwar einen Machtwechsel, dieser liegt jedoch nicht vor, wenn sich nur die rechtlichen, nicht aber die wirtschaftlichen Verhältnisse verändert haben.
Ein Kippen der Mehrheitsverhältnisse indiziert zwar einen Machtwechsel, dieser liegt jedoch nicht vor, wenn sich nur die rechtlichen, nicht aber die wirtschaftlichen Verhältnisse verändert haben.