In der Praxis ist es keine Seltenheit, dass Mängel einer eingetragenen Stiftungserklärung erst Jahre später, nachdem die Privatstiftung bereits Zuwendungen an ihre Destinatäre gewährt hat, erkannt werden. Der Mangel hat Auswirkungen auf das Begünstigtenverhältnis. Der vorliegende Aufsatz behandelt Fragen rund um den Rückforderungsanspruch der Privatstiftung bei Gewährung einer unrechtmäßigen Zuwendung. Bis dato ist noch nicht beantwortet, auf welche Normen sich ein Rückforderungsanspruch der Privatstiftung gegenüber einem unrechtmäßig Begünstigten stützt. Das PSG sieht keine eigene Bestimmung für die Rückforderung von Leistungen an sog unrechtmäßig Begünstigte vor, sodass sich die Frage nach der maßgeblichen Rechtsgrundlage stellt.