Wo mit Immobilien gewirtschaftet wird, komme es des Öfteren zu Streitigkeiten mit verschiedenen Geschäftspartner:innen (Mieter:innen, Pächter:innen, Bauunternehmen, Hausverwaltungen etc). Würden diese Auseinandersetzungen gerichtlich geführt, fielen Prozesskosten (Gerichts-, Beratungs- und Vertretungskosten) an, weshalb sich regelmäßig die Frage stelle, ob und wie diese Aufwendungen steuerlich geltend gemacht werden könnten. Der Beitrag erläutert anhand von Fallbeispielen die Abzugsfähigkeit von Prozess- und Rechtsberatungskosten.