ABGB: 1041
Im vorliegenden Fall bringt der Kl (ein ehemaliger Filmproduzent) nichts Konkretes mehr gegen die Beurteilung vor, dass seine abstrakte Grundidee für eine Dokumentation zum Verlauf der österreichischen Grenze keinen urheberrechtlichen Schutz genießt und auch das von ihm erstellte Treatment (Konzept) wegen fehlender Individualität nicht nach dem UrhG geschützt ist. Nach Ansicht des Kl geht es in erster Linie um den Tatbestand des Ideenmissbrauchs, der einen Verwendungsanspruch nach § 1041 ABGB nach sich ziehe.