Unter dem sperrigen Titel des mit 1.1.2025 in Kraft tretenden Gesetzes (BGBl I Nr 144/2024) finden sich unter anderem Erhöhungen des abgabenfreien Maximalbetrages als Taggeld (künftig EUR 30,–) bzw Nächtigungsgeld (künftig EUR 17,–) und auch eine Anhebung des Kilometergeldes (künftig EUR 0,50/km).

