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Programmiertätigkeit als Scheinwerkvertrag

SozialversicherungARD 5463/12/2004 Heft 5463 v. 8.1.2004

§ 4 Abs 2, § 539a ASVG - Kann sich ein Programmierer weder vertreten lassen noch Arbeitsleistungen sanktionslos ablehnen und ist er zudem noch an eine Konkurrenzklausel gebunden, liegt kein Werkvertrag vor. Außerdem ist nicht ersichtlich, worin bei Programmentwicklungen und Adaptierungen auf unbestimmte Zeit ein „Werk“ bestehen sollte.

VwGH 13.08.2003, 99/08/0174

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