Seit dem 1. 7. 2004 haben Arbeitnehmer (Männer und Frauen) das Recht auf Elternteilzeit, wenn sie in einem Betrieb mit über 20 Arbeitnehmern beschäftigt sind und das Beschäftigungsverhältnis bereits mindestens 3 Jahre gedauert hat. Dieser Anspruch auf Herabsetzung der Arbeitszeit (Teilzeitbeschäftigung) oder auf eine Änderung der Lage der Arbeitszeit steht Eltern dem Grunde nach bis zum 7. Lebensjahr oder bis zum späteren Schuleintritt des Kindes zu (vgl dazu bereits ausführlich ARD 5475/1/2004 und ARD 5507/1/2004).