Im vorliegenden Beitrag soll dargestellt werden, wie die unterjährige Veräußerung und der unterjährige Erwerb von Forderungswertpapieren und die damit üblicherweise verbundene Abrechnung von Stückzinsen bei der Zwischenbesteuerung von Privatstiftungen zu berücksichtigen sind. Insb soll dabei eine kritische Auseinandersetzung mit der in den StiftR 2001 zu dieser Fragestellung vertretenen Auffassung erfolgen.