Im Zentrum einer jüngst ergangenen Entscheidung des Obersten Gerichtshofs1) stand die Frage, ob ein von einer Privatstiftung erstellter Konzernabschluss für deren Tochtergesellschaften, die ihrerseits einen Teilkonzern bilden, befreiend wirkt; dies hätte zur Folge, dass die Tochtergesellschaft - sieht man von einigen in der Praxis grundsätzlich wenig bedeutenden Ausnahmen ab - keinen Teilkonzernabschluss aufstellen muss. In diesem Beitrag sollen nach einigen grundsätzlichen Bemerkungen zum Konzernabschluss der Privatstiftung die aktuelle Entscheidung des OGH, ihre Auswirkungen auf die Praxis und vom OGH nicht beantwortete Fragen im Zusammenhang mit der Konzernrechnungslegungspflicht einer Privatstiftung beleuchtet werden.