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Private ausländische Krankenversicherung

Lohnsteuer und AbgabenARD 5410/21/2003 Heft 5410 v. 17.6.2003

§ 16 Abs 1 Z 4 lit f EStG - Beiträge zu einer privaten ausländischen Krankenversicherung (hier: eines zeitlich befristet in Österreich tätigen Angestellten eines deutschen Unternehmens) sind selbst dann nicht als Werbungskosten iSd § 16 Abs 1 EStG abzugsfähig, wenn die private Krankenversicherung mit einer gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar und der Arbeitnehmer aufgrund des Arbeitsvertrages zum Abschluss einer privaten Krankenversicherung verpflichtet ist. Vielmehr gehören diese Beiträge zu den nichtabzugsfähigen Aufwendungen der privaten Lebensführung (vgl. VwGH 30. 4. 1996, 95/14/0155, ARD 4778/33/96). VwGH 23.04.2002, 96/14/0046. (Beschwerde abgewiesen)

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