Der Gesellschaftsvertrag begleitet eine Gesellschaft von der Wiege bis zur Bahre. Ihm kommt essentielle Bedeutung bei der Regelung des Verhältnisses der Gesellschafter zueinander und zur Gesellschaft zu. Trotz seiner Bedeutung wird der Gesellschaftsvertrag bei der Gründung aber oft stiefmütterlich behandelt. Zu Beginn des Gesellschaftslebens herrscht zwischen den Gesellschaftern typischerweise (noch) Einvernehmen. Die Notwendigkeit, Problemfelder der Zukunft zu regeln, wird daher meist nicht erkannt. Aufgrund der Beständigkeit des Gesellschaftsvertrages sind spätere Änderungen des Gesellschaftsvertrages aber nur noch mit der Zustimmung der vorgesehenen Mehrheiten möglich. Wenn diese Mehrheiten nicht erreicht werden, kann dies mitunter zum Stillstand in der Gesellschaft oder gar zu ihrer Auflösung führen. Der an die individuellen Verhältnisse angepasste Gesellschaftsvertrag kann im entscheidenden Moment daher Gold wert sein und einen Streit unter den Gesellschaftern verhindern.