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Postsparkassenamt - kein Betrieb gewerblicher Art

Lohnsteuer und AbgabenARD 5099/31/2000 Heft 5099 v. 18.2.2000

( § 3 Abs 1 und Abs 3 KommStG, § 2 Abs 1 KStG ) Das Postsparkassenamt erfüllt mangels privatwirtschaftlicher Tätigkeit nicht alle für die Beurteilung einer Einrichtung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts als Betrieb gewerblicher Art normierten Voraussetzungen und unterliegt daher nicht der Kommunalsteuer.

VwGH 24.11.1999, 98/13/0022 (vormals: 96/13/0038)

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