Erklärtes Ziel der Vereinigung der österreichischen Richterinnen und Richter ist die Förderung der Rechtsstaatlichkeit Österreichs und die Hebung und Stärkung der richterlichen Unabhängigkeit. Diese Unabhängigkeit ist Voraussetzung für das notwendige Gleichgewicht der Staatsgewalten, das der Legislative und Exekutive die dritte Staatsgewalt Judikative zur Seite stellt. Nur eine unabhängige Rechtsprechung garantiert der rechtsuchenden Bevölkerung unvoreingenommene und unparteiliche Richterinnen und Richter. Dabei ist die persönliche Unabhängigkeit in der Entscheidungstätigkeit durch die österreichische Bundesverfassung deutlich besser abgesichert als die institutionelle Unabhängigkeit, die im europäischen Vergleich deutlich unterentwickelt ist. Die österreichische Richterschaft anerkennt die mit einer weitergehenden Unabhängigkeit verbundene Verantwortung. Sie ist bereit, diese zu tragen und ihren Beitrag zum Erhalt und zum Ausbau der Unabhängigkeit zu leisten. Allerdings bedarf es dazu auch ausreichender Ressourcen, sowohl im Personal- als auch im Sachaufwand. Derzeit ist die Justiz nicht mit ausreichenden Ressourcen ausgestattet, was um so bedauerlicher ist, als die Gerichtsgebühren und sonstigen Einnahmen der Justiz ausreichen würden, um die Gerichtsbarkeit (mit Ausnahme des Strafvollzugs) entsprechend zu dotieren.