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Pflichtteilsansprüche.

5. OGH – Zivilsachen29.01 EuErbVOMag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2021/6876Jus-Extra OGH-Z 2021, 22 Heft 411 v. 2.9.2021

Art 35 EuErbVO

Es verstößt im Allgemeinen nicht gegen den österreichischen ordre public, wenn das von der EuErbVO berufene Erbrecht keine vom Bedarf unabhängigen Pflichtteilsansprüche von Nachkommen vorsieht.

OGH, 25.02.2021, 2 Ob 214/20i

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