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Pflicht zur Leistung der Ausgleichstaxe

ARD 5251/27/2001 Heft 5251 v. 2.10.2001

(§ 9 BEinstG) Selbst wenn es einem Arbeitgeber tatsächlich und rechtlich nicht möglich ist, in seinem Unternehmen einen begünstigten Behinderten zu beschäftigen, ist er zur Leistung der in § 9 BEinstG vorgesehenen Ausgleichstaxe verpflichtet.

VwGH 28.06.2001, 2001/11/0150

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