( BPGG § 4 Abs 1, EinstV § 4 ) Ein (zusätzlicher) Betreuungsaufwand für die Schulwegbegleitung findet keine Berücksichtigung in den Anspruchsvoraussetzungen für das Pflegegeld, auch wenn er mit der Gefährdung der Fortentwicklung des Kindes durch Hintanhaltung der mit einem Schulbesuch einhergehenden Bildungsmöglichkeit begründet wird.
OGH 10 Ob S 9/97i v. 28.01.1997