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Pensionssystem der Rechtsanwaltschaft

In aller KürzeBearbeiter: Manfred LindmayrARD 7013/3/2026 Heft 7013 v. 2.9.2026

Mit dem Berufsrechts-Änderungsgesetz 2026, BGBl I 2026/63, wurden die gesetzlichen Rahmenbedingungen für eine organisatorische Neugestaltung des rechtsanwaltlichen Versorgungssystems geschaffen. So wurde ermöglicht, die bislang neun gesonderten Pensionseinrichtungen der Rechtsanwaltskammern durch einen entsprechenden Beschluss von zumindest sechs Landeskammern durch eine gemeinsame "Versorgungseinrichtung der österreichischen Rechtsanwaltschaft" abzulösen. Dadurch sollen die Stabilität der Versorgungsleistungen gefördert und gleichzeitig auch regionale Unterschiede bei den Beiträgen und Leistungen ausgeglichen werden. Mit dem Ziel der Förderung einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Rechtsanwaltsberuf wurden weiters die derzeit schon bestehenden Möglichkeiten einer (teilweisen) Befreiung von der Verpflichtung zur Leistung der Umlagen (das sind die für die rechtsanwaltliche Versorgungseinrichtung zu entrichtenden Beiträge) bei gleichzeitigem (teilweisen) beitragsfreien Erwerb entsprechender Beitragszeiten ausgebaut. Gesellschaftsrechtlich wurde der Kreis der möglichen Gesellschafter einer Rechtsanwalts-Gesellschaft auf berufsangehörige Personen konzentriert und das rechtsanwaltliche Sondergesellschaftsrecht nach der RAO mit Blick auf die Rechtsform der Flexiblen Kapitalgesellschaft überarbeitet.

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