Anpassung der Teilpflichtversicherungsbestimmungen für Ausbildungsdienst Leistende nach dem WehrG 2001 an die Verlängerung des Ausbildungsdienstes
Anpassung der Teilpflichtversicherungsbestimmungen für Ausbildungsdienst Leistende nach dem WehrG 2001 an die Verlängerung des Ausbildungsdienstes