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Pensionsabfindungen: Grenzbetrag 2012

Info aktuellArbeits- und SteuerrechtRdW 2011/672RdW 2011, 642 Heft 11 v. 17.11.2011

Ab 1. 1. 2012 beträgt der Abfindungsgrenzbetrag (Barwert des Leistungsanspruchs) gem § 1 Abs 2a PKG für die Abfindung der von einer Pensionskasse auszuzahlenden Pensionen 11.100 € (bisher: 10.800 €). Homepage der Finanzmarktaufsicht, 28. 10. 2011.

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