In vielen Fällen bestehen Zweifel, in welcher Höhe die Pendlerpauschale zu berücksichtigen ist, wenn der Arbeitnehmer über zwei Wohnsitze verfügt.
Kann der Arbeitnehmer - anstatt die Pendlerpauschale in Anspruch zu nehmen - auch die tatsächlichen Kosten für die Fahrt Wohnung - Arbeitstätte ansetzen?