vorheriges Dokument
nächstes Dokument

PC-Kosten bei BR-Tätigkeit

Lohnsteuer und AbgabenARD 4861/35/97 Heft 4861 v. 12.8.1997

( EStG § 16 Abs 1 ) Wird ein Computer von einem Arbeitnehmer sowohl zur beruflichen Verwendung als auch für seine BR-Tätigkeit angeschafft, können dessen Kosten nur insoweit als Werbungskosten abgesetzt werden, als die am Computer ausgeführte Tätigkeit vom Arbeitgeber angeordnet wurde; der Einsatz des PC für die BR-Tätigkeit stellt grundsätzlich eine außerberufliche Verwendung dar.

VwGH 94/13/0203 v. 28.05.1997

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte