§ 13 UStG erlaubt einen 10%igen Vorsteuerabzug aus den ertragsteuerlichen Pauschalbeträgen für Verpflegungsmehraufwand sowohl bei betrieblich veranlassten Reisen des Unternehmers als auch bei Dienstreisen der Mitarbeiter. Trotz der anscheinend unmissverständlichen Aussage des Gesetzes bleiben für den Autor Fragen offen, auf die auch die Kommentare keine klaren Antworten geben würden.