Pauschalierungsvereinbarungen zur Vergütung von Überstunden sind zulässig und werden in der Praxis häufig als "All-in-Entgeltvereinbarung" getroffen. Alternativ dazu besteht die Möglichkeit, eine "Überstundenpauschale" zu vereinbaren.
Pauschalierungsvereinbarungen zur Vergütung von Überstunden sind zulässig und werden in der Praxis häufig als "All-in-Entgeltvereinbarung" getroffen. Alternativ dazu besteht die Möglichkeit, eine "Überstundenpauschale" zu vereinbaren.
