§ 40 Abs 2 Z 2 iVm § 42 Abs 1 InvFG idF vor BGBl I 2004/180 - Für ausschüttungsgleiche Erträge aus nicht im Inland öffentlich angebotenen Anteilsrechten ausländischer Investmentfonds, bei denen ein Nachweis der tatsächlich erzielten Erträge durch den Anteilsinhaber selbst mittels einer Vermögens- und Ertragsaufstellung der Fondsberichte erfolgt, ist eine Pauschalierung nicht vorzunehmen. UFS Linz 20.01.2005, RV/1224-L/04.