nö BauO 1996 § 6 Abs 2, nö BauO 1996 § 20 Abs 1
Aus einer Parzellierungsbewilligung erwächst Nachbarn kein subjektiver Anspruch auf Unabänderlichkeit der darin enthaltenen Parzellierungsbedingungen.
nö BauO 1996 § 6 Abs 2, nö BauO 1996 § 20 Abs 1
Aus einer Parzellierungsbewilligung erwächst Nachbarn kein subjektiver Anspruch auf Unabänderlichkeit der darin enthaltenen Parzellierungsbedingungen.