Die Berufsberechtigung zur Zahnärztlichen Assistenz kann auf zwei Ausbildungswegen erworben werden - entweder im Rahmen eines Lehrverhältnisses nach dem Berufsausbildungsgesetz (BAG) oder eines Dienstverhältnisses nach dem Zahnärztegesetz (ZÄG). Trotz inhaltlicher Kongruenz und identischer Qualifikationsziele weisen beide Ausbildungswege erhebliche Unterschiede in den arbeitsrechtlichen Schutzstandards auf. Während das BAG ein umfassendes Schutzregime zugunsten der Auszubildenden etabliert, bleibt das ZÄG-Ausbildungsverhältnis weitgehend ohne vergleichbare Regelungen. Der Beitrag beleuchtet diese strukturelle Schutzlücke und plädiert für eine einheitliche arbeitsrechtliche Behandlung beider Ausbildungswege.

