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Berechtigt die Absolvierung des Ausbildungsmoduls "Unterstützung bei der Basisversorgung" zur Assistenz bei der Applikation von ärztlich verordneten Nasensprays bzw Nasensalben, die von Angehörigen des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege angeordnet wurden?

GuKG, Arbeitsrecht & AnstaltenrechtFragen aus der PraxisAufsatzMeinhild Hausreither, Alexandra LustÖZPR 2025/26ÖZPR 2025, 40 Heft 2 v. 23.5.2025

In der Anlage 2 zur Art 15a-Vereinbarung über Sozialbetreuungsberufe, BGBl I 2005/55, werden unter Z 7 "Unterstützung bei der Einnahme und Anwendung von Arzneimitteln" die "Assistenz bei der Applikation von ärztlich verordneten Augen-, Nasen- und Ohrentropfen, die von Angehörigen des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege angeordnet wurden [.

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